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Förderschule in Bayern
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Die Förderschule
ist in Bayern die Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf,
der an den normalen Schulen nicht befriedigt werden kann. Dies ist
gegeben, wenn es dem Kind aufgrund seiner geistigen und sozialen
Fähigkeiten nicht möglich ist, dem Unterricht an einer normalen Schule
mit Erfolg aktiv zu folgen. Hierbei muss angemerkt werden, dass die
Notwendigkeit des Besuches einer Förderschule nicht zwingend mit dem
Intellekt zu tun hat; auch der seelische oder soziale Zustand kann
diese Schulart bedingen.
Die offizielle Definition:
"Ein Schüler kann aktiv am gemeinsamen Unterricht der allgemeinen
Schule teilnehmen, wenn er dort, ggf. unterstützt durch Maßnahmen des
Art. 21 Abs. 3 BayEUG, überwiegend in der Klassengemeinschaft
unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der
allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen
kann sowie gemeinschaftsfähig ist (vgl. Art. 41 Abs. 1 BayEUG)."
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Nach der Förderschulen, gibt es die Möglichkeit, eine normale
Berufsschule zu oder eine Ausbildung an der Berufsschule für
sonderpädagogischen Bedarf zu machen; je nach persönlichem
Leistungsvermögen.
Die Förderschulen dienen der Diagnose, Unterrichtung,
Beratung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit
sonderpädagogischem Bedarf.
Die Förderschwerpunkte liegen im Bereich der Wahrnehmung,
Hören, Sehen, körperliche, ethische und geistige Entwicklung.
Es gibt mehrere Förderschularten. Die Lehrpläne setzen
hier auf den Lehrplänen der jeweiligen "Normalschule" auf und wurden
an die Erfordernisse der Förderschule angepasst.
Volksschulen
Realschulen
Berufsschulen
Gymnasien
Es gibt einige Gymnasien in Bayern, die auf sonderpädagogischen Bedarf
eingestellt sind.
Die Abschlüsse entsprechen nach erfolgreicher
Absolvierung denen der "Normalschule". Bei entsprechendem Abschluss
ist es möglich, weiterführende Schulen zu besuchen.
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